Feuerwehrverein Bauma-Sternenberg
Statuten
Statuten des Feuerwehr-Vereins Bauma Sternenberg
1 Name, Zweck
Unter der Bezeichnung „Feuerwehr-Verein Bauma-Sternenberg„ besteht ein Verein nach Artikel 60ff ZGB.
Der Verein hat zum Zweck, die Kameradschaft innerhalb der Feuerwehr Bauma-Sternenberg zu pflegen und zu fördern sowie alte Feuerwehrgeräte zu erhalten.
2 Mitgliedschaft
Als Mitglieder können alle Angehörigen der Feuerwehr Bauma-Sternenberg und „ehemalige Mitglieder„ derselben aufgenommen werden.
Die erste Generalversammlung nach Eintritt in die Feuerwehr entscheidet über die Aufnahme in den Verein.
Der Verein besteht aus den Aktiv-, Ehren-, und ehemaligen Mitgliedern.
Zum Ehrenmitglied kann beim Austritt aus dem Feuerwehrdienst ernannt werden, wer mindestens zwanzig Jahre Dienst geleistet oder sich im Verein besonders verdient gemacht hat. Für die Ernennung bedürfen letztere der Zustimmung von ¾ der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Ehrenmitglieder werden zu jeder Veranstaltung des Vereins eingeladen, jedoch ohne Anspruch auf einen Beitrag des Vereins.
Der Austritt aus dem Verein kann auf jede Generalversammlung hin erfolgen. Ausgetretene Mitglieder können ein weiteres Jahr an allen Aktivitäten des Vereins teilnehmen mit Anspruch auf einen Beitrag des Vereins.
Wer dem Verein schadet, kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Den Ausgeschlossenen steht das Beschwerderecht an die nächste Generalversammlung zu. Diese entscheidet abschliessend.
3 Organe des Vereins
3.1 Generalversammlung
Die Generalversammlung findet alljährlich statt.
Ausserordentliche Generalversammlungen können einberufen werden
a) durch einfachen Vorstandsbeschluss
b) wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangen
Die Einladungsfrist beträgt in jedem Fall zehn Tage.
Die Generalversammlung ist zuständig für:
a) Abnahme des Protokolls der letzten GV
b) Abnahme des Jahresberichtes
c) Abnahme der Jahresrechnung
d) Aufnahme von Neumitgliedern
e) Wahl der Vorstandsmitglieder
f) Wahl der Kontrollstelle
g) Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
h) Ernennung von Ehrenmitgliedern
i) Behandlung von Beschwerden gegen Ausschlüsse
k) Änderung der Vereinsstatuten
l) Auflösung des Vereins
Anträge aus Mitgliederkreisen müssen sechs Wochen vor der Generalversammlung schriftlich dem Vorstand eingereicht werden.
An der Generalversammlung kann nur über traktandierte Geschäfte abgestimmt werden.
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen, sofern die Statuten nichts anderes verlangen.
Änderungen der Statuten und Vereinsauflösung bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
3.2 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Aktuar, dem Kassier und dem Beisitzer. Er umfasst fünf Mitglieder, wobei jeder der Züge der Feu-erwehr Bauma-Sternenberg im Vorstand vertreten sein soll.
Der Feuerwehr-Kommandant kann mit beratender Stimme an den Vorstands-sitzungen teilnehmen.
Die Generalversammlung wählt den Vorstand in globo, sofern nicht mindestens durch das einfache Mehr der anwesenden Stimmberechtigten eine Einzelwahl verlangt wird.
Die Vorstandsmitglieder werden jedes Jahr bestätigt.
Der Vorstand führt mindestens einmal jährlich eine Sitzung durch und führt darüber ein Protokoll.
Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr; bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Der Verein wird rechtsgültig vertreten durch den Präsidenten, zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Im Geschäftsverkehr der Vermögensverwaltung kann der Kassier den Verein allein vertreten.
Der Vorstand ist zuständig für
- Aufgaben gemäss Statuten
- Laufende Geschäfte
- Ausführung der durch die Generalversammlung erteilten Aufträge
- Verwaltung des Vereinsvermögens
- Betreuung und Verwaltung der alten Feuerwehrgeräte
- Vorbereitung der Generalversammlung
Er ist berechtigt
- für die erteilten Aufträge die benötigten Mittel zu bewilligen.
- Die jährlich zur freien Verfügung stehenden Mittel an die Züge der Feuerwehr Bauma-Sternenberg zu verteilen, wobei diese dann selber frei darüber verfügen können.
- Einmalige Ausgaben bis CHF 3‘000.—selber zu beschliessen.
3.3 Kontrollstelle
Die Kontrolle besteht aus zwei Aktivmitgliedern. Sie werden jedes Jahr durch die Generalversammlung bestätigt.
Die Kontrollstelle prüft das Rechnungswesen des Vereins und stellt der General-versammlung Antrag über Abnahme der Jahresrechnung.
3.4 Vertreter Ehrenmitglieder
Der Vertreter der Ehrenmitglieder wird von der Generalversammlung gewählt. Er ist das Bindeglied zwischen Vorstand und den Ehrenmitgliedern.
4 Rechnungswesen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus
a) den Mitgliederbeiträgen
b) den Beiträgen, welche durch Arbeitsleistungen der Mitglieder beschafft werden
c) den Gemeindebeiträgen
d) den Schenkungen
e) dem Vermögensertrag
Das Rechnungsjahr endigt jeweils am 31. Dezember.
Der Mitgliederbeitrag für Aktivmitglieder beträgt einen Uebungssold.
Der Mitgliederbeitrag wird rückwirkend an der Soldauszahlung eingezogen.
Mitgliederbeiträge von CHF 50.—für „ehemalige Mitglieder„ können von der Generalversammlung festgelegt / angepasst werden.
5 Ehrungen
a) bei längerer Krankheit oder Unfall sowie bei Heirat eines Vereinsmitgliedes wird diesem ein angemessenes Präsent überreicht.
b) beim Austritt eines langjährigen Mitgliedes aus dem Verein wird diesem als Dank ein angemessenes Präsent überreicht.
c) bei der jährlichen Soldauszahlung wird jedem Mitglied ein Nachtessen (ohne Getränke) bezahlt.
6 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
7 Schlussbestimmungen
Wird der Verein aufgelöst, fällt der ausgewiesene Vermögensbestand anteilsmässig den Verkehrsvereinen Bauma und Sternenberg zu.
Die vorliegenden Statuten ersetzen diejenigen vom 24. Januar 1994.
Die Aenderungen wurden durch die Generalversammlung vom 27. Januar 2000 in Kraft gesetzt.
